Die Stadt Kassel bereitet die Anpassung der Abfallwirtschafts‐ und ‐gebührensatzung vor. Erstmals seit 14 Jahren werden die Abfallgebühren angehoben. Grund dafür sind deutlich gestiegene Kosten bei Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen. Nach dem Gremienlauf soll sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die endgültige Entscheidung über die rechtlichen Anpassungen werden die Stadtverordneten im November 2026 treffen. Hier geht es zur Pressemitteilung der Stadt Kassel (Öffnet in einem neuen Tab).
Warum erhöhen sich die Abfallgebühren?
Seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 sind zahlreiche Kosten deutlich gestiegen. In den letzten 14 Jahren sind die allgemeinen Preise um rund 33 Prozent gestiegen. Die geplante Gebührenerhöhung liegt mit durchschnittlich rund 31 Prozent in einer ähnlichen Größenordnung.
- Höhere Kosten fallen vor allem für Energie, Kraftstoffe und Fahrzeugtechnik an. Hinzu kommen die seit 2020 gestiegenen Personalkosten infolge tariflicher Anpassungen.
- Die wachsenden Anforderungen an die Abfallentsorgung und das Recycling sind weitere Kostentreiber. Die Erlöse für Wertstoffe sinken und für Altkleider sind bereits Zuzahlungen notwendig.
- Bei der Entsorgung der Abfälle im Müllheizkraftwerk steigen die Kosten durch die Einführung der CO₂-Abgabe auf Abfälle gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die CO₂-Abgabe lag 2024 bei 54 Euro je Tonne, im Jahr 2026 zwischen 77und 83 Euro brutto je Tonne und wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen.
Wie wurde die Abfallgebühr kalkuliert?
Die Abfallgebühren werden auf Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen berechnet. Dazu zählen unter anderem die Personal-, Entsorgungs- und Transportkosten einschließlich Kraftstoffkosten. Erstellt wurde die Kalkulation von der INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement. Der neue Kalkulationszeitraum umfasst drei Jahre und reicht von Januar 2027 bis Dezember 2029.
Verdient die Stadt an den Abfallgebühren?
Nein. Die Gebühren sind zweckgebunden und finanzieren ausschließlich die Leistungen der kommunalen Abfallentsorgung, die durch den städtischen Eigenbetrieb, Die Stadtreiniger Kassel, erbracht werden. Überschüsse dürfen nicht erwirtschaftet werden. Die Gebühren orientieren sich ausschließlich an den tatsächlichen Kosten für die kommunale Abfallentsorgung.
Wofür werden die Abfallgebühren verwendet?
Die Gebühren finanzieren die Leistungen, die durch den städtischen Eigenbetrieb, Die Stadtreiniger Kassel, erbracht werden. Dazu gehören unter anderem:
· Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Wertstoffen
· Entsorgung und Verwertung von Abfällen und Wertstoffen
· Betrieb von Recyclinghöfen
· Abfallberatung
· Maßnahmen zur Stadtsauberkeit
Können Bürgerinnen und Bürger ihre Gebühren beeinflussen?
Ja. Die Abfallgebühren richten sich in erster Linie nach dem Abfallvolumen. Durch eine konsequente Abfalltrennung lassen sich Gebühren reduzieren:
- Nutzung der Biotonne für kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle. Die Biotonne gibt es ohne eine Zusatzgebühr zur Restabfalltonne (kostenfrei bis zum 1,5-fachen Restabfallvolumen).
- Konsequente Trennung von Altpapier. Wenn die Platzverhältnisse auf dem Grundstück ausreichen, kann eine 240- oder 1.100-Liter haushaltsnahe Altpapiertonne mit 4-wöchentlicher Leerung auf dem Grundstück ohne weitere Gebühren gestellt werden. Ansonsten stehen zahlreiche Wertstoffbehälter für Altpapier und auch für Altglas in der Stadt zur Verfügung.
- Nutzung der Gelben Tonne für Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffe. Für die Entsorgung der Verpackungen zahlen die Verbraucher bereits beim Einkauf.
- Auf den Recyclinghöfen können zahlreiche Abfälle wie Sperrmüll, Elektrogroßgeräte, Elektrokleingeräte, tragfähige Textilien, Gartenabfälle, Laub, Altmetalle, Batterien, Teppiche usw. kostenlos abgegeben werden.
Welche weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung der Abfallgebühr sieht die Gebührensatzung vor?
- Auf jedem Grundstück muss mindestens ein 80-Liter-Restabfallbehälter stehen. Bei zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück können sich zwei Wohneinheiten (Haushalte) einen 80-Liter-Restabfallbehälter teilen.
- Nachbarschaftstonne: Die Nachbarschaftstonne gibt es für direkt benachbarte Grundstücke. Jeder Eigentümer zahlt die Grundgebühr von 82,32 Euro und die Leistungsgebühr für die Restabfalltonne wird geteilt. Wichtig ist die Nennung einer verantwortlichen Person.
- Ein-Personen-Grundstück: Lebt nur eine Person auf dem Grundstück, kann auf Antrag die Leistungsgebühr um 15 Prozent gesenkt werden, oder es kann eine vierwöchentliche Abholung (80-Liter-Restabfallbehälter) beantragt werden. Hinzu kommt jeweils die Grundgebühr.
- Eigenkompostierer: Wer alle auf seinem Grundstück anfallenden Bioabfälle nachweislich selbst kompostiert und deswegen keinen Bioabfallbehälter benötigt, kann auf Antrag seine Leistungsgebühr um 10 Prozent reduzieren.
Wichtig ist, dass auf jedem Grundstück ausreichendes Abfallvolumen für die Abfälle der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht. Der Abfallbehälter darf nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel ohne Druck schließen lässt.
Wann tritt die neue Abfallgebühr in Kraft?
Die neue Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss die Stadtverordnetenversammlung zustimmen. Der Gremienlauf endet im November. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten die Informationen über den Gebührenbescheid.
Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen?
Die Abfallgebühr besteht aus zwei Bestandteilen: Grundgebühr + Leistungsgebühr
Grundgebühr:
Sie bemisst sich nach der Anzahl der Haushalte (abgeschlossene Wohneinheiten/Nutzungseinheit) auf einem Grundstück. Jeder Haushalt zahlt eine Grundgebühr.
Leistungsgebühr:
Sie ist abhängig von der Größe des Restabfallbehälters und dem Leerungsrhythmus. Die Restabfallbehälter stehen in den Größen 80 Liter, 120 Liter, 770 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung. Die Leerung der Restabfallbehälter erfolgt grundsätzlich 14-täglich und im Einzelfall wöchentlich.
Für die Nutzung des Bioabfallbehälters und des Altpapierbehälters wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Größe der jeweiligen Behälter orientiert sich an der Größe des Restabfallbehälters.
Wie verändern sich die Abfallgebühren konkret?
Die Abfallgebühr steigt durchschnittlich um 31 Prozent. Wie viel ein Haushalt künftig mehr zahlen muss, hängt von der Größe des Restabfallbehälters ab. Die jährliche Grundgebühr, die jeder Haushalt zahlt, erhöht sich von 62,76 Euro auf 82,32 Euro. Die Leistungsgebühr ist abhängig von der Behältergröße des Restabfallbehälters und dem Leerungsrhythmus.
Die Leerung der Restabfallbehälter erfolgt grundsätzlich 14-täglich und im Einzelfall wöchentlich.
Übersicht
|
Behältergröße |
Gebühr (alt) | Gebühr (neu) | |
| 80 Liter | 14-tägliche Leerung | 139,56 € | 183,12 € |
| 120 Liter | 14-tägliche Leerung | 209,40 € | 274,72 € |
| 240 Liter | 14-tägliche Leerung | 418,80 € | 549,44 € |
| 770 Liter | 14-tägliche Leerung | 1.343,52 € | 1.762,84 € |
| 1.100 Liter | 14-tägliche Leerung | 1.919,40 € | 2.518,32 € |
| 80 Liter | wöchentliche Leerung | 279,12 € | 366,28 € |
| 120 Liter | wöchentliche Leerung | 418,78 € | 549,44 € |
| 240 Liter | wöchentliche Leerung | 837,60 € | 1.098,88 € |
| 770 Liter | wöchentliche Leerung | 2.687,04 € | 3.525,68 € |
| 1.100 Liter | wöchentliche Leerung | 3.838,80 € | 5.036,68 € |
Beispielrechnung
Der in Kassel am häufigsten genutzte Restabfallbehälter ist der 80 Liter -Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung.
Die Leerung der Restabfallbehälter erfolgt grundsätzlich 14-täglich und im Einzelfall wöchentlich.
Beispiel 1
1 Haushalt, 80-Liter-Restmülltonne + 120- Liter-Biotonne bei 14-täglicher Leerung, + 240-Liter-Altpapiertonne bei 4-wöchentlicher Leerung
| (alte) Gebühr | (neue) Gebühr | |
| 1 x Grundgebühr | 62,76 Euro | 82,32 Euro |
| Leistungsgebühr 80 Liter | 139,56 Euro | 183,12 Euro |
| Jahresgebühr | 202,32 Euro | 265,44 Euro |
Die Mehrbelastung beträgt 5,26 Euro pro Monat.
Beispiel 2
4 Haushalte, zwei 80 Liter-Restmülltonnen + zwei 120-Liter Biotonnen bei 14-täglicher Leerung + 240-Liter-Altpapiertonne bei 4-wöchentlicher Leerung
| (alte) Gebühr | (neue) Gebühr | |
| 4x Grundgebühr | 251,04 Euro | 329,28 Euro |
| Leistungsgebühr | 279,12 Euro | 366,24 Euro |
| Jahresgebühr | 530,16 Euro | 695,52 Euro |
| Je Haushalt | 132,54 Euro pro Jahr | 173,88 Euro pro Jahr |
Die Mehrbelastung beträgt 3,45 Euro pro Monat und Haushalt.
Welche Leistungen beinhaltet die Abfallgebühr?
Restabfallentsorgung: Für umgerechnet 22,12 Euro im Monat holen die Stadtreiniger beispielsweise den 80-Liter-Restabfallbehälter 14-täglich vom Grundstück, leeren ihn und bringen ihn an seinen Standplatz zurück (Vollservice).
Bioabfallentsorgung: Auch der Bioabfallbehälter (80-Liter oder 120-Liter-Behälter) wird im Vollservice 14-täglich geleert.
Altpapierentsorgung: Den 240-Liter-Altpapierbehälter leeren die Stadtreiniger 4-wöchentlich im Vollservice. Die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers dienen der Stabilisierung der Abfallgebühren. Abhängig von der Größe des Restabfallbehälters kann auch ein 1.100-Liter-Altpapierbehälter gestellt werden.
Sperrmüllservice: Jeder Privathaushalt in Kassel kann seinen Sperrmüll und zahlreiche Wertstoffe unentgeltlich an den Recyclinghöfen abgeben.
Recyclinghöfe: An den zwei Recyclinghöfen können ganzjährig 26 Abfallarten unentgeltlich abgegeben werden und viele weitere Abfälle gegen Gebühr.
Abfallberatung: Regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung über die Website, dem jährlichen Infoheft, der telefonischen Abfallberatung und der persönlichen Beratung in der Innenstadt. Abfallpädagogische Angebote für Kitas, Schulen und Gruppen.
Regelmäßige Sammlungen: Monatliche Abgabe von gefährlichen Abfällen und Elektrokleingeräten am Schadstoffmobil. Der mobile Recyclinghof kommt in vier Stadtteile. Die Laubsammlung im Herbst findet in sechs Stadtteilen statt. Abholung der Weihnachtsbäume im Januar.
Gibt es weitere Gebührenanpassungen?
Für die Abholung von Abfällen wie Sperrmüll, Elektrogeräten, Baum- und Heckenschnitt sowie sonstigen Abfällen ist nach wie vor eine Transportpauschale zu zahlen.
- Die Transportpauschale für die Abholung von Sperrmüll und Baum- und Heckenschnitt erhöht sich von 40,00 Euro auf 47,00 Euro.
- Die Transportpauschale für die Abholung von Elektrogeräten steigt von 20,00 Euro auf 25,00 Euro.
- Die Gebühr für die Abgabe und Abfuhr eines Abfallsacks (80 Liter) erhöht sich von 5,80 Euro auf 7,60 Euro.
- Die Gebühr für die Abgabe und Abfuhr eines Laubsacks (70 Liter) steigt von 3,00 Euro auf 4,00 Euro.
- Für die Abholung von losem Abfall ohne bereitgestellten Behälter oder Sack, beträgt die Gebühr für die Beseitigung des Abfalls je angefangenen halben Kubikmeter 57,00 Euro (zuvor 43,00 Euro).
Wo können sich Bürgerinnen und Bürger informieren oder Fragen stellen?
- Bei der telefonischen Abfallberatung, Tel.: 5003-0
- Bei Änderungen der Abfallbehälter/Behältergröße. Die Eigentümer oder die Hausverwaltung kann das Behältervolumen schriftlich ändern lassen, E-Mail: veranlagungstadtreinigerde
- Persönliche Beratung im Servicebüro Mitte, Neue Fahrt 2, Kassel, Tel.: 5003-362